Wann ist eine psychotherapeutische Behandlung erforderlich?
Erforderlich ist eine psychotherapeutische Behandlung immer dann, wenn Personen an Problemen leiden, die sie alleine nicht mehr bewältigen können, bzw. wenn diese zu erheblichen Beeinträchtigungen im beruflichen und/oder privaten Lebensbereich führen.
Als Probleme werden hierbei sowohl augenscheinlich psychische, seelische Beeinträchtigungen wie
- Ängste
- Posttraumatische Belastungsstörungen, Anpassungsstörungen
- Zwangserkrankungen
- Depression
- Ess-Störungen
- Schlafstörungen
- sexuelle Störungen
- Impulskontrollstörungen
- ADHS
- Abhängigkeitserkrankungen
- Beziehungs- bzw. Persönlichkeitsstörungen
verstanden, als auch seelische/psychische Beeinträchtigungen, die als Folge von körperlichen Erkrankungen entstehen, z.B. bei
- chronischen Schmerzerkrankungen
- chronischen Erschöpfungserkrankungen
- Krebserkrankungen
- Tinitus
- Diabetes
- koronaren Herzerkrankungen
bzw. körperliche Beeinträchtigungen, bei welchen psychische Faktoren als Mitverursacher angenommen werden (Somatoforme Störungen) .
Beim Vorliegen einer dieser psychischen Erkrankungen werden die Kosten der Behandlung von den Krankenkassen übernommen, wenn sie von approbierten Psychotherapeuten durchgeführt wird.
Mein Therapieverständnis
Die Grundlage meines therapeutischen Vorgehens ist eine respektvolle, verständnisvolle und wertschätzende Begegnung mit den Menschen, die zu mir kommen.
Der Schwerpunkt meiner Arbeit liegt darin, dem Klienten/der Klientin verständlich zu machen, wie seine/ihre persönlichen Probleme entstanden sein könnten und heute aufrechterhalten werden, und dann nachhaltige Wege aufzuzeigen, in Zukunft hilfreicher mit Problemen umzugehen also Hilfe zur Selbsthilfe zu geben.
Sollten Sie Probleme im oben genannten Rahmen haben, wenden Sie sich vertrauensvoll an mich.